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LSM Event & Technik
Am Sportfeld 12
63579 Freigericht Somborn

Unsere AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LSM Event & Technik GbR, Jörg und Ralf Engelhard

§ 1  Geltung der Bedingungen

(1)  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Verkäuferin   

       erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.  

       Diese gelte somit auch für alle künftigen  Geschäftsbeziehungen,  

       auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

       Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten

       diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des  

       Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.

       Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

(2)  Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur

       wirksam, wenn die Verkäuferin sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2  Angebot und Vertragsschluß

       Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und

       unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch die

       Auftragsbestätigung der Verkäuferin für beide Seiten

       verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder

       Nebenabreden bedürfen  zur Rechtswirksamkeit der

       schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Auf das

       Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer 

       mündlichen Absprache nicht wirksam verzichtet werden.

§ 3  Preise, Zahlungsbedingungen

(1)  Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem 

      Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt

      werden muß.

(2)  Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Verkäuferin an

      die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren

      Datum gebunden.

(3)  Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin

       genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung

       gültigen MWST. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen

       werden gesondert berechnet.

(4)  Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab

       Lager Darmstadt. Auf  Wunsch des Käufers erfolgt die

       Zusendung der Ware. Kosten für Transport und   

       Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers

       ( Siehe auch §§ 4 und 7 AGB )

(5)  Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt

       zahlungshalber und bedarf der Zustimmung der Verkäuferin;

       Diskont, Wechselspesen und -kosten trägt der Käufer.

(6)  Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Verkäuferin berechtigt,

       Verzugszinsen mit 5 %  pa. über dem Diskontsatz der Deutschen

       Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder  niedriger anzu- 

       setzen, wenn die Verkäuferin eine Belastung mit einem höheren          

       Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

(7)  Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei

       Zahlungsverzug,  Scheck- oder Wechselprotest, ist die

       Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen

       Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten

        – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen

       Rückgabe zahlungshalber herein genommener Wechsel 

       Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

(8)  Rechnungen der Verkäuferin gelten als anerkannt, wenn nicht

       innerhalb von 14 Tagen  nach Rechnungsdatum schriftlich

       widersprochen wird.

(9)  Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines

       Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der

       laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von

       Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von

       der Verkäuferin anerkannt und zur Zahlung fällig oder

       rechtskräftig festgestellt sind.

  (10)   Unter Abbedingungen der §§ 366,367 BGB und trotz anders

            lautender Bestimmungen des Käufers legt die Verkäuferin fest,

            welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.

  (11)  Lieferung erfolgt grundsätzlich per UPS und Post – Nachnahme,

           insofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 § 4   Versand

           Die Wahl der Versandart trifft die Verkäuferin und wird immer

           nach dem preiswertesten Tarif unserer Versandpartner verschickt.

           Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen

           erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.

§ 5    Verpackung

          Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders

          vermerkt, berechnen wir anteilige Verpackungskosten.

 

§ 6    Liefer- und Leistungszeit

(1)     Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung der Verkäuferin 

          ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind,

          sind unverbindlich.

(2)     Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und

          aufgrund von Ereignissen, die der Verkäuferin die Lieferungen

          wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören  

          auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten,

          Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel

          an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie

          bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten

          eintreten – hat die Verkäuferin auch bei verbindlich vereinbarten

          Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die

          Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der

          Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit

          hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz

          oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 (3)    Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer

          nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des 

          noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 (4)    Sofern sich die Verkäuferin wegen Nichteinhaltung verbindlicher

          zugesagter Fristen  und Termine in Verzug befindet, ist ein

          Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen, soweit die

          Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der

          Verkäuferin, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.

 (5)    Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit

          berechtigt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 7   Gefahrübergang

(1)   Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die

        den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder

         Zwecks Sendung das Lager der Verkäuferin verlassen hat. Falls der 

        Versand ohne Verschulden der Verkäuferin unmöglich wird, geht

        die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer  

        über.

(2)   Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu

        überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit

        Erstellung eines Schadenprotokolls der Transportgesellschaft sowie

        der Verkäuferin anzuzeigen. ( vergl. § 60 ADSp )

§ 8   Eigentumsvorbehalt

(1)   Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher

        Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Verkäuferin aus jedem

        Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden

        der Verkäuferin die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf

        verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die

        Forderung  nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2)   Die Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin, Verarbeitung oder

        Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch

        ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das  (Mit-) Eigentum der

        Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart,

        daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der Sache wertanteilig

        ( Rechnungswert ) auf die Verkäuferin übergeht. Der Käufer

        verwahrt das (Mit-) Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Ware,

        an der der Verkäuferin (Mit-) Eigentum zusteht, wird im

        folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3)   Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen

        Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht

        in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind

        unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen

        Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung ) bezüglich der

        Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ( einschließlich

        sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent ) tritt der Käufer

        bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin

        ab. Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer widerruflich,  die an die Verkäuferin

        abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. 

        Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seien

        Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach kommt. Der Käufer verpflichtet 

        sich, der Verkäuferin nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über alle

        offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden sind,

        die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch die 

        Verkäuferin zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Aus-

         kunftsverpflichtung durch den Verkäufer wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % 

        der zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderung der Verkäuferin verwirkt.

(4)   Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der Ver-

        käuferin hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden

        trägt der Käufer.

(5)   Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die

        Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls

        Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der

        Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Verkäuferin liegt

        – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom  Vertrage.

(6)   Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gericht-

        lichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Wei-

        terveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die

        Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.

(7)   Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern

        und der Verkäuferin auf Verlangen den Abschluß der Versicherung nachzuweisen.

        Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehalts-

        ware gelten hierdurch als an die Verkäuferin abgetreten.

§ 9  Gewährleistung

(1)  Die Verkäuferin gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Material-

       mängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

       Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder War-

       tungsanweisungen der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vor-

       genommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht

       den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

(2)  Der Käufer muß der Verkäuferin Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb

       einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die

       auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,

       sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Trans-

       portschäden siehe § 7 AGB).

(3)  Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur

       Mängelbeseitigung ( Nachbesserung ) an die Verkäuferin zu senden.

       Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an die Verkäuferin

       durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den

       Ersatz der defekten Teile.

(4)  Anstatt Reparatur kann nach Wahl der Verkäuferin auch ein Austausch der

       mangelhaften Ware gegen solche gleicher Art und Güte erfolgen.

(5)  Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach

       seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages

       verlangen.

(6)  Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.

(7)  Verschleißteile und Leuchtmittel fallen nicht unter dieser Gewährleistung.

(8)  Nach erfolgter Reparatur sind die Geräte innerhalb 3 Monate abzuholen.

       Nach Ablauf dieser Frist gehen die Geräte in das Eigentum der Reparierenden über.

§ 10  Allgemeine Haftungsbeschränkung

(1)   Schadensersatzansprüche des Käufers aus posiotiver Vertragsverletzung, Verschulden

        bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Es sei

        denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Verkäuferin, eines

        gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 11  Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1)     Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen

         Verkäuferin und Käufer gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)     Soweit gesetzlich zulässig, ist Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich

          aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3)     Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im

         Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die

         Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.